Willkommen!

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Wir freuen uns Sie im Ludwig-Frank-Haus begrüßen zu dürfen

 

Neues Besuchskonzept im Ludwig-Frank-Haus

Auf Grundlage der aktuellen Besuchs- und Ausgehverordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2  vom 25. Juni 2020

gilt ab 01.07.2020

nachstehendes Corona-Besuchskonzept für das Ludwig-Frank-Haus

Stand: 30.06.2020

 

  • Zeitkorridor für Besuche im Ludwig-Frank-Haus an 7 Tagen pro Woche: Von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr. In diesem Zeitrahmen ist keine Anmeldung erforderlich.  In dieser Zeit ist die Rezeption besetzt und ermöglicht den Besuchern den Zugang und stellt sicher, dass Händedesinfektion erfolgt und ein Besuchskärtchen ausfüllt wird.
  • Außerhalb dieser Zeiten ist eine Anmeldung  erforderlich, um den Zugang ins Haus sicherstellen zu können.
  • Der Zugang ins Haus wird weiterhin über die Hausklingel  oder einen Telefonkontakt ermöglicht.
  • Die Dauer des Besuchs kann  frei gewählt werden.
  • Bewohnerinnen und Bewohner können pro Tag von zwei Personen besucht werden. Ausnahme bei Sterbebegleitung und schweren psychischen und physischen Befindlichkeitsstörungen der Bewohner.
  • Während des Aufenthalts in den Gemeinschaftsbereichen und Bewohnerzimmern  des Hauses  ist eine MNS-Maske zu tragen.
  • Grundsätzlich ist ebenso ein Mindestabstand von 1,5m Abstand einzuhalten.

 

Die Abstandsregel gilt nicht für

    • Verwandte in gerader Linie
    • Geschwister und deren Nachkommen
    • Angehörige des eigenen Haushaltes
  • Aufgrund des freien Zugangs ins Haus entfällt die Anmeldeliste. Über Anmeldungen außerhalb der Besuchszeiten werden die Wohnbereichen direkt informiert. Diese öffnen dann den Besuchern die Haupttür, bitten die Besucher um Händedesinfektion und um das Ausfüllen der Besuchsdaten. Diese Zettel werden  an der Rezeption in eine dafür vorgesehene Box eingeworfen.
  • Der Aufenthalt von Angehörigen in den Gemeinschaftsbereichen der Wohnbereiche ist untersagt. Angehörige werden von MitarbeiterInnen direkt in die Bewohnerzimmer geführt und beim Verlassen auf Händedesinfektion hingewiesen.
  • Das Betreten des Hauses ist nur mit MNS-Maske zulässig. Sollte der Angehörige keine dabei haben, ist ihm eine Schutzmaske auszuhändigen.
  • Bewohner, die das Haus verlassen, informieren vor dem Weggang und bei Rückkehr die zuständige MitarbeiterIn in den Wohnbereichen. Bei  der Rückkehr ist eine Händedesinfektion vorzunehmen. Die Mundschutzpflicht entfällt.
  • Innerhalb des Hauses ist entfallen die bisherigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für die Bewohner
  • Aufenthalte im Garten der Sinne:
    • Eine Aufenthaltsbeschränkung entfällt.
    • Es gilt das Abstandsgebot von mindestens 1,5  m zu anderen Besuchern im Garten der Sinne. Das Tragen einer Maske ist nicht mehr verbindlich.
    • Beim Zugang ins Haus  ist eine Händedesinfektion vorzunehmen für BW und Angehörigen
    • Rückkehr auf dem direkten Weg in den Wohnbereich, wobei der Fahrstuhl nur mit zwei Personen besetzt sein darf.

 

Lahr, den 30.06.2020

Stefan Naundorf